Haushaltshilfe Lübeck
  Information Haushaltsnahe Dienstleistung - Krankenkasse und Finanzamt

Information über Reinigungskraft und Haushaltshilfe

Grundreinigung

Die Grundreinigung kann mehreres bedeuten. Einmal den klassischen Frühjahrsputz, es wird draußen aber auch drinnen heller, man sieht den Schmutz, die Fenster werden geputzt, Gardinen und Vorhänge gewaschen, Lamellen gereinigt, die Heizkörper abgewaschen, Schränke ausgeräumt und ausgewischt, Fliesen feucht gereinigt, Teppiche und Polster gereinigt, umfassend die Räume und Einrichtung gepflegt. So erhält man den Wert und die Hygiene der Einrichtung.

Grundreinigung kann aber auch einen Erstbezug nach Neubau, Renovierung, Sanierung der Praxis, des Büros oder der Wohnung bedeuten.
Die Grundreinigung ist eine Ergänzung oder Voraussetzung für die Unterhaltsreinigung.

Sichtreinigung

Die Sichtreinigung betrifft den losen Schmutz, der sichtbar ist. Das Ziel ist staub-, schlieren- und wischspurenfrei. Wie der Name es schon erkennen lässt, wird auf Sicht gereinigt.

Es wird abgestaubt, gesaugt, gelüftet, Papierkörbe geleert, Tische und Türen abgewischt, aufgeräumt.

Der Turnus kann für den täglich anfallenden Schmutz sein oder wöchentlich, wenn die Nutzung nicht so umfangreich ist.

Es muss genau festgelegt werden, wann, wie und wie oft gereinigt wird.

Eine Sichtreinigung sollte immer mit einer Unterhaltsreinigung kombiniert werden.

Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung umfasst zusätzlich zu den Arbeiten einer Sichtreinigung das Feuchtwischen der Böden, sanitäre Anlagen und Küche werden nass gereinigt.

Es sind sich wiederholende, wiederkehrende Reinigungsarbeiten. Wenn die Unterhaltsreinigung richtig und umfassend durchgeführt wird, sollte eine Grundreinigung nicht wirklich anfallen.

Der zeitliche Turnus wird gemeinsam festgelegt. Der gewünschte und geforderte Zustand des Haushaltes oder des Büros wird erhalten.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Bis zu 4.000 Euro jährlich können Sie direkt inklusive der Mehrwertsteuer von der Steuer absetzen. Rechnungen müssen allerdings immer per Überweisung bezahlt worden sein.

Haushaltsnahe Tätigkeiten sind zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, die Gartenarbeiten, die Betreuung und Versorgung von Babys und Kindern, der Winterdienst, die Betreuung von Haustieren.

Das sind Arbeiten, die normalerweise von Familienmitgliedern übernommen werden können, oft aber aus zeitlichen Gründen nicht geleistet werden.

Weitere Aufwendungen wie Reinigungsmittel und Materialkosten oder Fahrkosten der Hilfe können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie für Details Ihren Steuerberater!

Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte haben in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen, zum Beispiel im Krankenhaus oder bettlägerig sind, ein oder mehrere Kinder unter 12, bei manchen Kassen unter 14 Jahren, haben. Gezahlt wird auch bei komplizierten Schwangerschaften. Falls doch der Partner einspringt, kann ein Verdienstausfall eingereicht werden.

Abgerechnet wird direkt mit den Krankenkassen. Zuzahlungen werden vom Versicherungsnehmer direkt bezahlt.

Neben der ambulanten Krankenpflege gehört auch die hauswirtschaftliche Versorgung des Patienten dazu.

Die Pflegeversicherung bietet seit 2015 zusätzliche Entlastungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen an.

Kosten

Mehrere Faktoren werden bei den Kosten berücksichtigt. Diese Dienstleistung ist eine Vertrauensposition mit hoher Zuverlässigkeit und Diskretion. Deshalb sind Mitarbeiter/Innen immer unfall- und haftpflichtversichert sowie im Besitz eines polizeilichen Führungszeugnisses.

In einem ersten Gespräch vor Ort wird geklärt, ob es sich um eine Sichtreinigung, eine Unterhaltsreinigung oder Grundreinigung handelt.

In welchem Rhythmus soll gearbeitet werden. Wie umfangreich soll geputzt werden? Kommen weitere Leistungen, wie Fenster putzen oder Kühlschrank ausräumen dazu? Was soll die Hilfe tun und wie?

Davon sind die Kosten abhängig und werden entsprechend verhandelt.